- Was ist die "Question prioritaire de constitutionnalité" (QPC) ?
(Die vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit)
- Die Normen mit Verfassungsrang (der sog. "Verfassungsblock")
- Entscheidungen zu vorrangigen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit (QPC)
- Erfahren Sie mehr über den Verfassungsrat
(Conseil constitutionnel)
Was ist die "Question prioritaire de constitutionnalité" (QPC) ?
Die vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit ist das jedermann offenstehende Recht, als Prozesspartei oder Verfahrensbeteiligter in einem Gerichtsverfahren, zu behaupten, eine gesetzliche Bestimmung verletze die von der Verfassung verbürgten Rechte und Freiheiten dieser Prozesspartei bzw. dieses Verfahrensbeteiligten. Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, obliegt es dem Verfassungsrat, nach Anrufung durch den Staatsrat (Conseil d’État), das oberste Verwaltungsgericht, oder den Kassationsgerichtshof (Cour de cassation), das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die gerügte gesetzliche Bestimmung zu prüfen und, bei einem festgestellten Verfassungsverstoß, aufzuheben. Vor der Verfassungsreform vom 23. Juli 2008 war es nicht möglich, die Verfassungsmäßigkeit eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes anzufechten. Dieses Recht steht den Rechtssuchenden gemäß Artikel 61-1 der französischen Verfassung mit der vorrangigen Frage zur Verfassungsmäßigkeit nun offen.